Die folgenden Informationen zum Vermittlungsgutschein könnten für Sie interessant sein.
Die Agenturen für Arbeit gewähren finanzielle Mittel mit dem Ziel, die Aufnahme einer Beschäftigung zu fördern. So hat der Einsatz des Vermittlungsgutscheines in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen.
Seit dem 01.01.2008 gilt die folgende Regelung:
Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein , wenn sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben und nach einer Arbeitslosigkeit von 2 Monaten innerhalb einer Frist von 3 Monaten noch nicht vermittelt sind oder sie eine Beschäftigung ausüben und zuletzt ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder als Strukturanpassungsmaßnahme nach dem SGB gefördert wird oder wurde. Wenn Sie dagegen nur Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, kann Ihnen zwar auch ein Vermittlungsgutschein ausgestellt werden, ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht. Hier handelt es sich also um eine Kann-Regelung. Sie sollten in diesem Fall unbedingt darlegen, warum Sie sich einen Erfolg von einem Vermittlungsgutschein versprechen.
Was können Sie mit dem Vermittlungsgutschein machen?
Mit einem Vermittlungsgutschein können Sie einen oder mehrere private
Arbeitsvermittler Ihrer Wahl mit der Jobsuche beauftragen. Dabei spielt
es keine Rolle, ob der Arbeitsvermittler an Ihrem Wohnort ansässig ist
oder nicht.
Von wem bekomme ich den Vermittlungsgutschein? Den Vermittlungsgutschein erhalten Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit.
Welche Höhe hat der Vermittlungsgutschein? Der Vermittlungsgutschein wird grundsätzlich in Höhe von 2.000 Euro ausgestellt. Darin ist die Umsatzsteuer enthalten. Langzeitarbeitslose und behinderte Menschen i.S.d. § 2 Abs. 1 SGB IX können einen um bis zu 500 Euro höher dotierten Vermittlungsgutschein erhalten.
Vertrag mit dem Arbeitsvermittler Der private Arbeitsvermittler schließt dann mit dem Arbeitsuchenden einen schriftlichen Vermittlungsvertrag, aus dem auch die Vergütung für die erfolgreiche Stellenvermittlung hervorgeht. Als Vergütung ist maximal der im Vermittlungsgutschein genannte Betrag erlaubt. Sie hinterlegen eine Kopie des Vermittlungsgutscheines bei dem Vermittler. Das Original verbleibt bis zu einer erfolgreichen Vermittlung beim Arbeitsuchenden.
Formale Voraussetzungen Eine Vermittlung muss zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich und einer Dauer von mindestens drei Monaten führen. Der Arbeitsvermittler muss ein Gewerbe angemeldet haben.
Muss der Arbeitsvermittler aus meinem Wohnort sein? Nein, der Standort des Arbeitsvermittlers ist egal.
Wer zahlt die Vermittlungsgebühr? Die Vermittlungsgebühr wird durch die Agentur für Arbeit gezahlt. Bei einer erfolgreichen Vermittlung und Erfüllung der formalen Voraussetzungen für die Einlösung des Gutscheines wird der Betrag fällig und direkt vom Arbeitsamt an den privaten Vermittler ausgezahlt. Eine erste Rate in Höhe von 1.000 Euro, wenn das Beschäftigungsverhältnis sechs Wochen überdauert hat, der Rest, wenn das Beschäftigungsverhältnis sechs Monate überdauert hat.
Wie lange ist der Vermittlungsgutschein gültig? Der Vermittlungsgutschein ist für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig.
Weitere Informationen Weitere Informationen finden Sie auch auf dem Vermittlungsgutschein selbst oder erfahren Sie vom privaten Arbeitsvermittler oder Ihrer örtlichen Behörde der Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie an einer entsprechenden Vermittlung interessiert sind, dürfen Sie uns selbstverständlich gerne kontaktieren.